SHARK SRC4 K/A 1-1 BL
MT-125/R/XSR 21-
Wichtige Hinweise
Auspuffanlage inklusive Katalysator.
Die Abgasanlage ist konform mit der EURO-5-Norm
SHARK SRC4 K/A 1-1 BL MT-125/R/XSR 21-
Fest steht: Die Italiener haben ein Händchen für stilvolles Design, ausgesprochene Dynamik, sportlich-kernigen Sound sowie für einzigartige High-Performance bei Auspuffanlagen sowie Endschalldämpfern. Wie zum Beispiel bei dem Shark *SRC 4* Endschalldämpfer.
Die Abkürzung SRC steht für *Shark Racing Competition* und so steckt die gesamte technische Renn-Erfahrung von Shark in diesem Endschalldämpfer. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: ein filigranes Auspuffsystem mit Carbon-Korpus oder Aluminium schwarz-eloxiert und Edelstahl-Endkappe.
- extrem kurzer Endschalldämpfer (Gesamtlänge 36 cm) in Carbon oder schwarz
- die Lieferung erfolgt mit einem polierten Zwischenrohr zum Anbau an das Originalkrümmer-Set.
- Enddämpfer-Durchmesser: 100 mm
- mit schraubbarem Halter
- EG/BE
Ausführungen:
SRC-4 Black
SRC-4 Carbon
SRC-4 Titan
Hinweise:
BL - Black
CB - Carbon
TI - Titan
Weiterführende Informationen bezüglich Zulassungsrecht und Produktpflege, siehe "Dokumente".
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Liste der passenden Motorräder
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Hergestellt in Italien
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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