Alles über Motorrad Führerscheine
Du möchtest Motorrad oder Roller fahren, hast aber noch keinen Motorradführerschein? Hier erfährst du, welche Führerscheinklassen es gibt, welche Voraussetzungen du mitbringen musst, wie die Motorradausbildung abläuft und was der Spaß (ungefähr) kostet.
- Die Führerschein-Klassen …
- Fahrerlaubnis und Führerschein – was ist was?
- Führerscheinklasse AM
- Führerscheinklasse A1
- Führerscheinklasse A2
- Führerscheinklasse A
- Führerscheinklasse B
- Wie funktioniert der Aufstieg von A1 zu A2 zu A?
- Wie ist das mit der Probezeit?
- Weitere Voraussetzungen für den Motorradführerschein
- Die Motorrad-Ausbildung
- Theorie und Praxis – wie viele Stunden sind jeweils Pflicht?
- Erst Auto, oder erst Motorrad – was ist sinnvoller?
- Welche Ausrüstung braucht ein Motorrad-Fahrschüler?
- Und wie geht’s nach der Prüfung weiter?
- Die Kosten deines Führerscheins
- Motorradbekleidung für die Führerscheinprüfung
- Weitere Themen
Die Führerschein-Klassen …
… und was du damit fahren darfst. Steht alles in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6. Hier mal für Nichtjuristen verständlich zusammengefasst.
Fahrerlaubnis und Führerschein – was ist was?
Mit der theoretischen und der praktischen Prüfung erwirbst du eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, dass die Fahrerlaubnis bestätigt. Deshalb ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung auch von Fahrerlaubnisklassen die Rede. Wir sprechen hier trotzdem von Führerscheinklassen, weil der Begriff wesentlich gebräuchlicher ist.
Führerscheinklasse AM
Grob gesagt darf man mit diesem Führerschein alles fahren, was nur ein kleines Versicherungskennzeichen braucht. Das sind zum Beispiel Mofas, Mopeds, Roller, leichte Quads und S-Pedelecs mit einer Leistung von maximal 4 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Verbrennungsmotoren kommt noch eine Begrenzung auf 50 Kubikzentimeter Hubraum dazu.
Die Prüfung zu dieser Führerscheinklasse darf man vor seinem 15. Geburtstag ablegen, fahren darfst du dein Fahrzeug der Klasse AM allerdings erst ab 15. Dann wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselziffer bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Du musst 6 Theoriestunden und anschließend eine theoretische Prüfung ablegen. Idealerweise kommen dann noch 2 Praxisstunden dazu, die optional aber empfehlenswert sind.
Führerscheinklasse A1
Mit dem A1-Führerschein wird man schon fast zum Vollmitglied der Motorradgemeinde und darf richtige Motorräder (und natürlich Roller) fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist hier nicht begrenzt, aber Leistung und Hubraum sind auf 11 kW bzw. 125 Kubikzentimeter limitiert. Trikes dürfen sogar bis zu 15 kW leisten, und haben keine Hubraumbeschränkung. Zusätzlich gilt in dieser Klasse ein Mindestgewicht: Die Maschine muss zehnmal so viele Kilogramm auf die Waage bringen, wie ihr Motor Kilowatt leistet. Das heißt eine 125er mit 11 kW muss mindestens 110 kg wiegen. Das Mindestalter beträgt auch für die Klasse A1 16 Jahre.
Führerscheinklasse A2
Die Klasse A2 ist auch unter der Bezeichnung Stufenführerschein bekannt. Hier sind nur noch Höchstleistung und Mindestgewicht vorgeschrieben: Ein A2-konformes Kraftfahrzeug darf maximal 35 kW (48 PS) leisten und muss je kW mindestens fünf Kilogramm wiegen. Eine Maschine mit 35 kW muss also mindestens 175 kg auf die Waage bringen. Die beliebte KTM 390 Duke hat 32 kW, darf also 15 kg leichter sein. Wer den A2-Führerschein haben will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Führerscheinklasse A
Willkommen in der Championsleague! Wer den A-Führerschein in der Tasche hat, darf so ziemlich alles fahren, was zwei oder drei Räder hat. Bis es soweit ist, muss man entweder zwei Jahre A2-Erfahrungen sammeln, also mindestens 20 Jahre alt sein, oder man wartet bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs und steigt dann direkt ganz oben ein. Sonderfall: Dreirädrige Kfz dürfen mit dem A-Schein frühestens ab 21 Jahren gefahren werden.
Führerscheinklasse B
Ja, Klasse B ist der normale Pkw-Führerschein. Trotzdem wollen wir ihn hier nicht vergessen, denn mit dem B-Schein darf man alles fahren, was auch unter AM fällt. Außerdem lässt sich der Auto-Führerschein mit relativ wenig Aufwand auf Fahrzeuge der Klasse A1 erweitern. Das nennt sich dann Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Wie das funktioniert, zeigen wir Euch hier: 125er fahren mit Autoführerschein – alle Fakten.
FS-Klasse | Mindestalter | Erlaubte Fahrzeuge | Max. Hubraum* | Max. Motorleistung | Höchstgeschwindigkeit** | Leistung/Gewicht |
AM | 15 | Mofas, Mopeds, Roller, S-Pedelecs, Quads | 50 cm³ | 4 kW | 45 km/h | - |
A1 | 16 | Leichtkrafträder, Roller, Trikes | 125 cm³ | 11 kW/15kW1 | - | 0,1 kW/kg |
A2 | 18 | Motorräder (auch mit Beiwagen), Roller, Trikes | - | 35 kW (48 PS) | - | 0,2 kW/kg |
A | 242 bzw. 203 | Motorräder (auch mit Beiwagen), Roller, Trikes | - | - | - | |
B 196 | 25 | Leichtkrafträder, Roller, Trikes | 125 cm³ | 11 kW/15kW1 | - | 0,1 kW/kg |
*bei Verbrennungsmotoren **bauartbedingt 1 15 kW nur bei Trikes 2 ohne Vorbesitz von A2 3 nach 2 Jahren Vorbesitz von A2
Wie funktioniert der Aufstieg von A1 zu A2 zu A?
Wer schon z. B. den A1-Führerschein hat, muss nicht nochmal die komplette Ausbildung absolvieren, um die A2-Fahrerlaubnis zu bekommen. Nach zwei Jahren mit dem A1 muss man nur eine praktische Prüfung machen. Tipp: Ein wenig Auffrischungsunterricht in der Fahrschule ist trotzdem zu empfehlen. Das gilt genauso für den Aufstieg von A2 zu A.
Wenn du nicht 2 Jahre warten willst, kannst du die Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren – vorausgesetzt natürlich, dass du schon das Mindestalter erreicht hast.
Wie ist das mit der Probezeit?
Alle Fahrerlaubnisse (außer AM) werden zunächst nur auf Probe erteilt, außer wenn man bereits einen Führerschein in einer anderen Klasse erworben hat. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, kann aber bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten um weitere zwei Jahre verlängert werden. Genau geregelt ist das im Straßenverkehrsgesetz § 2a.
Weitere Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Das Thema Mindestalter hatten wir schon. Wenn Du es ganz korrekt haben willst: Fahrerlaubnisverordnung § 10.
Außerdem brauchst du
- eine Bescheinigung über einen Sehtest, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- eine Bestätigung, dass du an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hast. Solche Kurse führen alle großen Hilfsdienste und auch viele Fahrschulen durch.
- zwei aktuelle biometrisch korrekte Passfotos.
Die Motorrad-Ausbildung
Fahrschule sollte Spaß machen. Dazu gehört auch Vertrauen zum Fahrlehrer bzw. immer öfter zur Fahrlehrerin. Er oder sie sollte selbst engagiert Motorrad fahren, verständlich erklären sowie freundlich und geduldig sein. Auch wichtig, vor allem für Frauen: die passende Sitzhöhe und das Gewicht der Fahrschulmaschine.
Theorie und Praxis – wie viele Stunden sind jeweils Pflicht?
Theorie: 12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff bei Ersterwerb (bzw. 6 bei Erweiterung) plus 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
Praxis: 12 Fahrstunden (je 45 min), davon 5 x Landstraße, 4 x Autobahn, 3 x bei Dunkelheit. Alles andere ist eine Frage des Talents und eventueller Vorerfahrung. Die ersten Fahrstunden finden üblicherweise dort statt, wo kein Verkehr den Unterricht stört, z. B. auf einem Übungsplatz. Dort werden auch die Grundfahraufgaben geübt, die du in der Prüfung beherrschen musst. Logisch, dass für die Fahrstunden und für die Prüfung nur Motorräder infrage kommen, die zur jeweiligen Führerscheinklasse passen.
Erst Auto, oder erst Motorrad – was ist sinnvoller?
Viele Motorradfahrschüler haben bereits einen Pkw-Schein und praktische Verkehrserfahrung. Das erleichtert die Ausbildung erheblich, weil sich Lehrer und Schüler dann ganz auf den Umgang mit dem Zweirad konzentrieren können. Wer mit 16 Jahren seinen A1-Schein machen will, muss mit entsprechend mehr Fahrstunden und höheren Kosten rechnen, hat es dafür aber später bei der Pkw-Ausbildung leichter.
Welche Ausrüstung braucht ein Motorrad-Fahrschüler?
Gesetzlich festgelegt sind die Mindestanforderungen nur für die Prüfung. Aber jede seriöse Fahrschule wird von Beginn an auf vollständige Schutzkleidung achten. Viele Fahrschulen bieten Leih-Ausrüstung an: Helme, Jacken, Hosen. Die Auswahl ist dann aber meist auf ein Modell begrenzt und wenn das nicht passt, hilft nur noch ein Besuch in der nächsten Louis Filiale. Hier findest du die vorgeschriebene Sicherheitsbekleidung für die Führerscheinprüfung.
Und wie geht’s nach der Prüfung weiter?
Im Theorieunterricht erzählen Fahrlehrer gern vom „lebenslangen Lernen“. Das ist auch gut so, denn keine Fahrschule kann dir alles beibringen, was du für ein Motorradleben brauchst. Deshalb haben wir ein paar Profi-Tipps für Motorrad-Anfänger zusammengestellt. Außerdem empfiehlt Louis, regelmäßig an einem Sicherheitstraining teilzunehmen, weil das enorm viel für die Fahrzeugbeherrschung bringt und obendrein einen Haufen Spaß macht.
Die Kosten deines Führerscheins
Ein paar Fixkosten kannst du vorab einplanen: Grundbetrag, Pflicht-Fahrstunden, Prüfungsgebühren, Erste-Hilfe-Kurs und das Prüfungs-Outfit. Darüber hinaus wird die Kalkulation schwierig. Sie hängt nicht zuletzt von deinem Talent sowie Fleiß ab – und von Glück oder Nervenstärke bei der Prüfung.
Grobe Richtwerte zum Beispiel:
- für den AM Führerschein geht es bei ca. 300 Euro los mit allen Gebühren und Lehrmaterial
- für den A1 Führerschein (ab 16) kannst du mit Kosten ab 1.000 Euro rechnen
- für den A2 Führerschein (ab 18) kannst du mit Kosten ab 2.500 Euro rechnen
Wichtiger Hinweis: informiere dich bei verschiedenen Fahrschulen nach den Kosten, da diese varieren können.
Bei der Ausrüstung kannst du einiges sparen, wenn du zu einer Fahrschule gehst, bei der es die Starthilfe von Louis gibt.
Motorradbekleidung für die Führerscheinprüfung
Wer seinen Motorradführerschein machen will, braucht eine angemessene Ausstattung. Klar, der Helm ist selbstverständlich, den schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21 a) für alle motorisierten Zweiradfahrer vor. Aber keine vernünftige Fahrschule wird ihre Schüler mit Jeans und Halbschuhen aufs Motorrad lassen. Und spätestens zur Prüfung müssen alle Fahrschüler im kompletten Motorrad-Outfit antreten. Was zu diesem Outfit gehört, ist seit Mai 2014 gesetzlich geregelt:
- Ein passender Motorradhelm, der nach ECE-R 22/05 oder 22/06 geprüft ist.
- Motorradhandschuhe – von Mutti gestrickte Wollfäustel reichen nicht
- Eine eng anliegende Textil- oder Leder-Motorradjacke, damit diese nicht flattert oder gar bei einem Sturz verrutscht, mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
- Ein Rückenprotektor, falls keiner in der Jacke integriert ist, nach CE-Prüfnorm 1621-2.
- Eine Textil- oder Leder-Motorradhose mit Knie- und Hüftprotektoren.
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
Zu viel Theorie? Hier gibt’s praktische Beispiele für prüfungsgerechte Outfits.