GILLES FUSSRASTENANLAGE
S1000 R/RR 17-18 SCHWARZ
Wichtige Hinweise
Ab Euro 4: Umrüstung auf klappbare Rasten erforderlich. Sonst ist die Fußrastenanlage nicht zugelassen zur Nutzung im Bereich der StVO!
GILLES FUSSRASTENANLAGE S1000 R/RR 17-18 SCHWARZ
GILLES TOOLING Fußrastenanlage FACTOR-X (FXR):
Puristische Sportlichkeit, geringes Gewicht, hohe Verwindungssteifigkeit und ein besonders schnittiges Design kennzeichnen die Factor-X Racing-Fußrastenanlage von Gilles. Die Reduzierung auf das Notwendige ermöglicht ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Doch an der Ausstattung wurde keineswegs gespart: Die präzise aus dem vollen CNC-gefräste Anlage besitzt doppelt kugelgelagerte Fußhebel, die starren Fußrasten sind dreifach verstellbar.
Eigenschaften:
- reduziert auf maximale Performance
- know how aus der world superbike
- puristische Sportlichkeit im ästhetischen Design
- perfekte Balance aus Leichtbau und Verwindungssteifigkeit
- einzigartig durch geschütztes Gilles-Tooling Design
- doppelt kugelgelagerte Schalt- und Bremshebel
- 3-fach einstellbare Racingrasten
- inklusive Aluminium Fersenschützer beidseitig, außer anderweitig vermerkt
Wichtiger Hinweis:
Bei einigen FXR Fußrastenanlagen, muß ein modellspezifisches Zulassungskit dazubestellt werden (siehe "Wichtige Hinweise"), da dieses Bestandteil des TÜV Teilegutachten ist. Ohne das Zulassungskit, ist das Betreiben der Fußrastenanlage technisch zwar möglich, jedoch erlischt die Betriebserlaubnis und somit ist diese nicht zulässig für den öffentlichen Straßenverkehr!
Einige Fußrastenanlagen werden mit starren Fußrastengelenken ausgeliefert (siehe "wichtige Hinweise"). Für Fahrzeuge ab EURO 4 gilt: Diese Fussrastenanlagen benötigen für die erforderliche TÜV Eintragung, um eine legale Nutzung im Bereich der öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, klappbare Rasten. Die klappbaren Rasten müssen als Zubehörartikel einzeln erworben werden, siehe "passende Artikel".
Liste der passenden Motorräder
Sportliches Zubehör für Motorräder
Jedes der hochwertig bearbeiteten Zubehörteile aus der Firma von Gerhard Gilles optimiert sowohl die Funktion als auch das Aussehen Ihres Motorrads. Der Firmengründer, Ex-Rennfahrer und erfahrene CNC-Fräser weiß genau, worauf es engagierten Motorradfahrern ankommt. Seine ersten individuell einstellbaren Fußrasten-Anlagen trafen exakt den Bedarf der Motorradszene. Gleiches gilt heute für viele weitere feine Frästeile von Gilles Tooling. Die Bewertungen der Louis Kunden zeigen das deutlich.
Dieses Produkt wurde aus hochwertigem CNC-gefrästem Aluminium hergestellt und ist in montiertem Zustand eine Augenweide an Ihrem Motorrad.
Damit Sie lange Freude an diesem Artikel haben, beachten Sie bitte folgende Pflegehinweise:
1. Schützen Sie das Produkt nach der Neu-Montage sowie nach jeder Fahrzeugwäsche mit einem wachshaltigen Pflegemittel, z.B. Procycle Polierwachs Best.Nr. 10004923 vor Witterungs- und Umwelteinflüssen. Wiederholen Sie dies im Bedarfsfalle nach einer Fahrt im Winter, im Regen und bei salzhaltiger Luft (Küstennähe).
2. Sollte Korrosion aufgetreten sein, entfernen Sie diese möglichst rasch mit einer handelsüblichen Aluminiumpolitur (z.B. Autosol Aluminium-Politur, Best.Nr. 10004421).
Technisches Zubehör, dessen Betriebssicherheit nicht nur von der eigenen Festigkeit und Funktion, sondern auch von der korrekten Montage am Fahrzeug abhängt, wird häufig mit einem deutschen TÜV Gutachten geliefert. Der Nutzer ist verpflichtet, solches Zubehör nach dem Anbau umgehend vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dabei kontrolliert der TÜV-Prüfer auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs insgesamt. Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Aktuelle TÜV Gutachten sind inzwischen immer häufiger auf bestimmte Fahrzeugtypen bezogen. Kein Hersteller ist jedoch (z. B. aus Kostengründen) in der Lage, sein Produkt an allen in Frage kommenden Fahrzeugen prüfen zu lassen. Ist ein Modell nicht aufgeführt, muß der Prüfer nach seiner Sachkenntnis über die Eintragung entscheiden, die verkehrssichere Beschaffenheit und Festigkeit des Produkts wäre mit dem bestehenden TÜV-Gutachten nachgewiesen.
Seit 2002 akzeptiert der TÜV nur noch Teilegutachten, die einen Nachweis über das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers gemäß den Anforderungen des §19 Anlage XIX StVZO durch eine gültige Zertifizierungsurkunde enthalten. Ältere Gutachten können nur noch ausnahmsweise im Rahmen einer Vollabnahme (Bauratabnahme) herangezogen werden, verpflichten den Prüfer jedoch keineswegs mehr zu einer Eintragung.
Damit dein sachlicher und wahrheitsgetreuer Erfahrungsbericht für alle Leser einen hohen Nutzen hat, beachte bitte folgende Regeln.
- Bewerte bitte nur Produkte, die du persönlich für den dafür vorgesehenen Einsatzzweck benutzt hast.
- Begründe bitte deine positive wie negative Kritik. Nur so nutzt diese anderen Kunden und wir können das Produkt gegebenenfalls verbessern.
- Kopiere bitte keine Inhalte, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden. Hier zählt deine persönliche Erfahrung.
- Datenschutz: Schreibe bitte keine eigenen und fremden Adressen, Telefonnummern, URLs oder gar Namen von Dritten (Menschen wie Unternehmen) in deine Bewertung.
- Vergleiche in deiner Produktbewertung bitte nicht mit Warensortimenten von Dritten. Gleichgültig, ob du diese positiv oder negativ beurteilst, du bzw. wir als Betreiber dieses Onlineshops würden gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Fairplay: Bitte halte dich an diese Regeln, damit wir deine Bewertung nicht kürzen oder gänzlich löschen müssen.
Deine Produktbewertung wurde gespeichert. Sie wird in ein paar Minuten angezeigt
Willst du deine Eingabe wirklich abbrechen?