Track1000 Doppelauspuffsystem mit EG-BE
Wichtige Hinweise
Track1000 Doppelauspuffsystem mit EG-BE
Fest steht: Die Italiener haben ein Händchen für stilvolles Design, ausgesprochene Dynamik, sportlich-kernigen Sound sowie für einzigartige High-Performance bei Auspuffanlagen und Endschalldämpfern. Ein gutes Beispiel ist dafür das Shark Track 1000 Doppelauspuffsystem. Speziell für Sportbikes mit Underseat-Doppelauspuffanlagen entwickelt, wird die Shark Track 1000-Anlage von Hand gefertigt.
Die *Track* zeichnet sich durch eine optimale Leistungsausbeute aus und hat die EG-BE.
- starker Look und hochaggressiver Sound, für den Rennsporteinsatz geeignet
- Edelstahl mit Endtöpfen aus Carbon
- wird komplett einbaufertig mit allen Anbauteilen geliefert
- mit EG/BE
Informationen zur Form und Ausführung finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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