Lenkerendenspiegel
BEM-V2, SCHWARZ, PAAR
Wichtige Hinweise
zur Montage an den RAXIMO Lenkern benötigen Sie eventuell noch einen Spannkeil (Art.nr. 10052298)
Lenkerendenspiegel BEM-V2, SCHWARZ, PAAR
Du willst kein Motorrad, das so aussieht, wie jedes X-beliebige andere Fahrzeug des gleichen Typs. Du willst ein besonderes Bike. Du willst dein Bike! Und genau das schaffst du mit etwas Fantasie, Vorstellungsvermögen und Produkten von Raximo. Zum Beispiel mit den Lenkerendenspiegeln *BEM-V2* mit e-Nummer, also der Zulassung für den Straßenverkehr in Europa. Du brauchst keine nachträgliche Eintragung in die Papiere!
Freu dich auf erstklassiges Design und beste Qualität.
- gefertigt aus hochfestem, CNC gefrästem Aluminium (T6061 T6), schwarz matt, eloxiert
- Spiegelglas in Chrom-Optik
- Winkel des Spiegelarms um ca. 32 mm verstellbar
- sichere Befestigung mittels Aluminium Spannkeilen
- E-geprüft
- Abmessungen in mm (siehe Maßskizze): a=90, b=125, c=115, d=190
1 x Spiegel links
1 x Spiegel rechts
2 x Spannkeile 14 - 16 mm
2 x Spannkeile 16 - 18 mm
Gut zu wissen:
e-Nummern auf Motorrad-Anbauteilen bedeuten, dass diese Teile eine Genehmigung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr haben. Teile mit e-Nummer bedürfen keiner Abnahme durch den TÜV oder einer anderen Prüfstelle.
Im Gegensatz zur ABE für Deutschland gilt die e-Nummer europaweit, also auch für Fahrzeuge, die außerhalb Deutschlands zugelassen sind.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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