RADICAL K/A RACING GP CB
DUKE 125 (EURO5)
Wichtige Hinweise
RADICAL K/A RACING GP CB DUKE 125 (EURO5)
Hol dir den ultimativen Sound und die perfekte Optik für dein Bike – mit dem Radical Racing GP-Carbon!
Der Radical Racing GP-Carbon ist das absolute Flaggschiff und zählt zu den beliebtesten Auspuffanlagen im 125cc Tuning-Bereich. Mit seiner von der GP-Motorsport inspirierten Echtcarbon-Endkappe und hochwertigen Edelstahlkomponenten bietet er nicht nur eine beeindruckende Performance, sondern auch dauerhafte Beständigkeit gegen Rost. So bleibt dein Bike nicht nur technisch auf dem neuesten Stand, sondern sieht auch noch hervorragend aus.
Die "legale Variante" des GP-Carbon ist speziell für den Straßeneinsatz konzipiert. Der Edelstahlkrümmer ist mit einem fest verbauten Katalysator sowie einem zusätzlichen Steckkatalysator ausgestattet. Beide müssen montiert sein, um die EG-BE (europäische Straßenzulassung) zu erfüllen – der Steckkatalysator ist selbstverständlich im Lieferumfang enthalten.
Lieferumfang:
Radical Racing GP-Carbon Endschalldämpfer
Edelstahlkrümmer mit festem und Steckkatalysator
Montagematerial (Federn & Schrauben)
Liste der passenden Motorräder
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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