Falcon Fußrastenanlagen
Mit Tüv-Gutachten
Wichtige Hinweise
Falcon Fußrastenanlagen Mit Tüv-Gutachten
FALCON Fußrastenanlagen "ROUND STYLE":
- Hochglanzverchromt.
- Hebel rund und Pedale (Material: Stahl).
- Brems- und Schalthebel gefräst.
- Durch die Montage wird eine Vorverlegung (je nach Fahrzeugtyp) zwischen ca. 7 und 20 cm erreicht.
- Fahrerpedale klappbar.
- Passende Soziusfußrasten sind als Zubehör erhältlich (gehören nicht zur Fußrastenanlage!!) und werden einfach gegen die Original-Rasten ausgetauscht.
- Lieferung komplett mit allen erforderlichen Anbauteilen und TÜV-Gutachten gültig für Deutschland.
- Made in EU
Hinweis: Wir empfehlen die Montage dieser Fußrastenanlagen durch eine Fachwerkstatt durchführen zu lassen!
Wir empfehlen vor der Montage das Produkt mit einem hartwachshaltigen Lackkonservierer vor Korrosion zu schützen.
Achtung: Bei den Fußrastenanlagen für die Kawasaki VN 800 und Yamaha XV 535 muss bei der Montage das Kabel des Bremslichtschalters anders verlegt werden. Kabel nicht im Lieferumfang enthalten !
Zusätzliche Information:
Die Falcon Fußrastenanlagen für die Kawasaki VN 800/Classic, Kawasaki VL800 Volusia, Yamaha XVS 650 Drag Star/Classic sowie Yamaha XVS 1100 Drag Star/Classic sind nicht mit den Falcon Double Groove-Auspuffanlagen kombinierbar.
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Custom-Zubehör
Edel-Teile für Cruiser und Chopper: Die Auspuff- und Fußrastenanlagen der Marke Falcon kombinieren amerikanischen Stil mit europäischer Fertigungsqualität. Mit anderen Worten: Die Teile sehen nicht nur toll aus, sie funktionieren auch so. Die doppelwandigen Krümmerrohre der "Double Groove" Auspuffanlagen und die gefrästen, hochglanzverchromten Brems- und Schalthebel sind nur zwei von vielen Beispielen für die ebenso durchdachte wie langlebige Bauweise der Falcon-Produkte. So werden Sie lange Jahre Freude an Ihrem Custom-Bike haben.
Zur Montage dieses Artikels sollten Kfz-Grundkenntnisse vorhanden sein. Sollten Sie nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, empfehlen wir die Arbeiten von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen!
Technisches Zubehör, dessen Betriebssicherheit nicht nur von der eigenen Festigkeit und Funktion, sondern auch von der korrekten Montage am Fahrzeug abhängt, wird häufig mit einem deutschen TÜV Gutachten geliefert. Der Nutzer ist verpflichtet, solches Zubehör nach dem Anbau umgehend vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dabei kontrolliert der TÜV-Prüfer auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs insgesamt. Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Aktuelle TÜV Gutachten sind inzwischen immer häufiger auf bestimmte Fahrzeugtypen bezogen. Kein Hersteller ist jedoch (z. B. aus Kostengründen) in der Lage, sein Produkt an allen in Frage kommenden Fahrzeugen prüfen zu lassen. Ist ein Modell nicht aufgeführt, muß der Prüfer nach seiner Sachkenntnis über die Eintragung entscheiden, die verkehrssichere Beschaffenheit und Festigkeit des Produkts wäre mit dem bestehenden TÜV-Gutachten nachgewiesen.
Seit 2002 akzeptiert der TÜV nur noch Teilegutachten, die einen Nachweis über das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers gemäß den Anforderungen des §19 Anlage XIX StVZO durch eine gültige Zertifizierungsurkunde enthalten. Ältere Gutachten können nur noch ausnahmsweise im Rahmen einer Vollabnahme (Bauratabnahme) herangezogen werden, verpflichten den Prüfer jedoch keineswegs mehr zu einer Eintragung.
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