Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Textilreinigung
Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes des von uns beauftragten Reinigungsunternehmens ausgeführt.
Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko. Welche Bereiche und Applikationen von der Haftung ausgeschlossen sind, sind im Punkt „Haftung“ wieder zu finden.
In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z.B. Lippenstift) sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
Rückgabe des Reinigungsgutes
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Reinigungsauftrages. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen.
Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat er durch Vorlage des Reinigungsauftrages oder anderweitig nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.
Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.
Der Haftungsausschluss umfasst folgende Bereiche und Applikationen:
- Drucke oder verklebte Reflektoren
- Textilien die älter als fünf Jahre sind
- Textilien ohne Pflegekennzeichnung
- Selbst angebrachte Patches, Aufnäher, Reflektoren usw.
- Reißverschlüsse, Knöpfe, Schnallen und weitere Metallapplikationen
- Vorgeschädigte Textilien
- Lichtschäden (können durch die Reinigung intensiviert werden)
- Versteckte Mängel (z. B. altersbedingte brüchige Nähte)
- Grundsätzliche Mängel bei Herstellung der Textilien (qualitativ minderwertige Verarbeitung)
- Minderwertige Materialbeschichtungen bzw. Verklebungen
- Protektoren bei Motorradkombis
- Vorgeschädigte Membrane (Funktionstextilien)
Stand: 02.2021