SHIN YO 2IN1 LED-BLINKER
SHORTY FIN, SCHWARZ, PAAR
Wichtige Hinweise
SHIN YO 2IN1 LED-BLINKER SHORTY FIN, SCHWARZ, PAAR
*SHORTY FIN 2in1* heißt die LED-Blinker/Positionslicht-Variante mit der Shin Yo deinem Motorrad einen besonderen Auftritt gibt. Das moderne Design, die verbaute LED-Lichttechnik und das robuste Kunststoffgehäuse mit Gummistiel und getöntem Glas überzeugen. Und so sind die Shin Yo *SHORTY FIN 2in1* durchaus eine Überlegung wert - insbesondere als Ergänzung zu den Shin Yo *SHORTY FIN* LED-Blinkern (10051424), die am Heck montiert einen extrem "hellen" Job erledigen.
- sehr helle LED-Blinker/Positionslichter
- schwarzes Kunststoffgehäuse
- getöntes Glas
- E-geprüft für vorne
- Preis pro Paar
A: 50 mm
B: 62 mm
C: 18 mm
D: 24,5 mm
Gewindebolzen: M8 x 1,25 mm
Anschlüsse:
- Gelbes Kabel = Blinker (+)
- Weißes Kabel = Positionslicht (+)
- Schwarzes Kabel = Masse (-)
1 Paar Shin Yo *SHORTY FIN 2in1* LED-Blinker/Positionslichter
Montagematerial, Kabel
High Quality Motorcycle Parts
Der Name ist Programm: Shin Yo ist das japanische Wort für Vertrauen. Entsprechend großen Wert legt der Hersteller auf Verarbeitung und Qualität. Dank hoher Stückzahlen der weltweit vertriebenen Produkte kann Shin Yo sein Motorradzubehör trotzdem zu enorm günstigen Preisen anbieten. Die Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter und Rückspiegel überzeugen aber nicht nur mit Zuverlässigkeit und Funktionalität, sie sehen auch richtig gut aus.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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